Erfahren Sie im Folgenden, welche Dokumente Sie für die Einreise in die Türkei benötigen, welche Anträge gestellt werden müssen und welche allgemeinen Einreisebestimmungen für die Türkei gelten.
Die Einreise in die Türkei ist für deutsche Staatsbürger mit Reisepass, vorläufigem Reisepass, Personalausweis und vorläufigem Personalausweis möglich. Kinder reisen mit einem eigenen Kinderreisepass, Einträge im Reisepass der Eltern sind seit 2012 nicht mehr gültig. Der Reisepass muss über mindestens eine leere Seite verfügen.
Mit Ausnahme des vorläufigen Personalausweises können alle Dokumente abgelaufen sein. Die Obergrenze dabei ist ein Jahr. Das Auswärtige Amt rät aber davon ab, mit abgelaufenen Papieren ins Land zu reisen. In der Vergangenheit gab es damit immer wieder Probleme, zum Beispiel wurde die Ein- oder auch die Ausreise verweigert.
Grundsätzlich ist die Einreise auch mit dem vorläufigen Personalausweis möglich, allerdings nicht mit einem Dokument, das von der Bundespolizei für Notfälle ausgestellt wurde. Auch der vorläufige Personalausweis wurde von manchen Behörden nicht anerkannt. Es ist also nicht ratsam, dieses Reisedokument zu verwenden.
Keine Einreiseerlaubnis notwendig
Ohne Visum kann sich ein deutscher Staatsbürger 90 Tage als Tourist im Land aufhalten, innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Innerhalb dieses Zeitrahmens kann beliebig oft ein- und ausgereist werden – vorausgesetzt, die Gesamtdauer ist maximal 90 Tage. Mit dieser Handhabung haben die türkischen Behörden ihre Rechtslage an die deutschen Bestimmungen angeglichen. Es ist also nicht mehr praktikabel, einen Tag ausreisen, um dann wieder für volle 90 Tage neu ins Land einzureisen. Dieses Verfahren war bis 2012 legal.
Visum für den Ararat
Eine gesonderte Regelung besteht für Touristen, die den Berg Ararat besteigen wollen. Für die Tour wird immer ein Visum benötigt, da das Gebirge in einem militärisch kontrollierten Gebiet liegt. Die Genehmigung muss mindestens drei Monate vorher bei einem türkischen Konsulat beantragt werden. Wer danach noch im Land bleiben will, benötigt eine Erlaubnis. Diese muss sofort nach Ende der Bergtour bei der Ausländerpolizei der Sicherheitsdirektion der Provinz (Il Emniyet Müdürlüğü) eingeholt werden.
Reisen im Land
Wer bereits vor Reisebeginn weiß, dass er länger als 90 Tage im Land bleiben will, sollte vorher eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dies geschieht am besten bei einer türkischen Auslandsvertretung. Wer sich bereits in der Türkei befindet und länger bleiben will, kann innerhalb der visumsfreien Zeit vor Ort eine Genehmigung einholen. Der Reisepass muss in diesem Fall allerdings noch drei Monate über den beabsichtigen Ausreisetag hinaus gültig sein.
In der Türkei gilt in allen Provinzen seit längerem der Ausnahmezustand. Er wurde bereits mehrfach erneuert. Damit verbunden sind Maßnahmen wie kurzfristige Ausgangssperren, es können Durchsuchungen stattfinden und Personen ohne offensichtlichen Grund kontrolliert werden. Das Auswärtige Amt empfiehlt deshalb, den Pass bzw. den Personalausweis stets bei sich zu tragen und Kopien der Dokumente anzufertigen.
Es gibt eine Meldeliste für deutsche Staatsbürger im Ausland, welche Sie hier elefand.diplo.de aufrufen können. Das Auswärtige Amt rät seinen Staatsbürgern dazu, sich dort einzutragen, wenn sie länger im Land bleiben. Auch wer konfliktträchtige Provinzen besucht, sollte sich dort registrieren.
Strengstens verboten ist es, im Grenzgebiet zwischen der Türkei und Syrien zu fotografieren, auch wenn es sich dabei nur um harmlose Aufnahmen von Natur und Landschaft handelt.