Erfahren Sie hier, welche Dokumente Sie für die Einreise nach Russland benötigen, welche Anträge gestellt werden müssen und welche sonstigen Bestimmungen (z.B. Meldepflicht oder Krankenversicherung) für Russland gelten.

Die Einreise in russisches Staatsgebiet fällt vergleichsweise kompliziert aus. Zwingend erforderlich ist ein Reisepass, der für wenigstens sechs Monate gültig ist, ein vorläufiges Dokument ist hier ausreichend. Seit 2012 benötigen Kinder stets einen eigenen Kinderreisepass mit Foto, ein Eintrag bei den Eltern reicht nicht mehr aus. Schließlich wird zwingend ein Visumsnachweis benötigt.
Visum für Russland beantragen
Der Antrag für ein Visum kann online auf visa.kdmid.ru/PetitionChoice.aspx gestellt werden. Allerdings ist der Prozess für die Bewerbung mit dem Ausfüllen der Online-Formulare noch nicht abgeschlossen. Das fertige Dokument muss ausgedruckt und zusammen mit sämtlichen darin erwähnten Dokumenten beim russischen Visazentrum eingereicht werden. Auf www.vfsglobal.com/russia/germany/ lässt sich dafür ein Termin buchen, bei dem in der Regel auch noch ein Gespräch erfolgt.
Der Antrag sollte natürlich vor Antritt einer Reise gestellt werden, die russische Botschaft empfiehlt aber, Visa maximal 90 Tage vor einem geplanten Besuch zu stellen. Die Bearbeitung eines Antrags nimmt etwas Zeit in Anspruch, auf www.vfsglobal.com/russia/germany/German/ können Bewerber aber jederzeit den Status ihres eingereichten Antrags überprüfen.

Kein Besuch ohne Krankenversicherung
Eine Besonderheit ist die Krankenversicherungspflicht für Besucher aus dem Ausland. Ein Visum kann ohne Vorlage eines entsprechenden Versicherungsscheins nicht ausgestellt werden. Leider akzeptieren die russischen Behörden nicht jede deutsche Krankenversicherung. Welche Anbieter aktuell für ein russisches Visum in Frage kommen, lässt sich bei den russischen Auslandsvertretungen oder bei der russischen Botschaft in Erfahrung bringen.
Wer über keine geeignete Versicherung verfügt, kann den Schutz mit einer Auslandskrankenversicherung eines akzeptierten Anbieters sicherstellen. Solche Versicherungen können nur für die Dauer einer Reise abgeschlossen werden und ermöglichen für jeden deutschen Staatsbürger einen Besuch in der Russischen Föderation.
Meldepflicht nach der Einreise
Nach der Ankunft besteht für Besucher Russlands eine Anmeldepflicht. Innerhalb von sieben Tagen muss die Ankunft eines ausländischen Gastes der Migrationsbehörde angezeigt werden. Wird bei einer Reise gleichzeitig ein Hotel gebucht, so gilt jenes als Gastgeber und muss sich um diese Formalitäten kümmern.
Bei Anreisen auf eigene Faust ist immer der Gastgeber für die Registrierung verantwortlich. Dabei kann es sich um Freunde oder Bekannte handeln, die in Russland leben oder jede andere Person, die dem Besucher Unterschlupf gewährt. Häufig kann auch ein Reisebüro bei der Registrierung aushelfen.
Besuche ohne Visa auf dem Seeweg
Wer Russland per Fähre oder Kreuzfahrtschiff besucht, benötigt bei kurzen Aufenthalten nicht zwingend ein Visum. Bei touristischen Gruppenreisen ist ein Aufenthalt von bis zu drei Tagen grundsätzlich visumfrei möglich. Vor der Ankunft müssen aber alle Reise- und Personendaten den russischen Behörden gemeldet werden, was der jeweilige Reiseveranstalter übernehmen muss.
Zu beachten ist auch, dass ein Aufenthalt in einem solchen Fall nur für das Gebiet des Anlegehafens gilt. Besucher ohne Visumsnachweis dürfen also nicht einfach auf eigene Faust das Land erkunden, sondern sollten möglichst in der Stadt bleiben, in der ein Schiff oder eine Fähre anlegt. Diese Regelung gilt auch für alle Transitreisenden, die in einem russischen Ort lediglich auf die Weiterfahrt warten.